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STTourismus, Boden, WohnenSüdtirol in Zahlen · Stand 2025
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Die Daten · Rechtsrahmen · 5 Einträge, 3 davon bindend · Stand 2021–2026

Die Chronologie der Beschlüsse

Die Bettenobergrenze wird in diesem Projekt an mehreren Stellen genannt und war dort auf drei verschiedene Tage datiert. Alle drei stimmen — sie bezeichnen verschiedene Rechtsakte. Diese Seite trennt sie.

Was wann verbindlich wurde

Landesgesetz · LTEK · Landesregierung · Landtag
Chronologie der Rechtsakte zur Bettenobergrenze, 2021–2026
StandRechtsaktGattungBindendWirkung
Beschluss Dezember 2021Landestourismusentwicklungskonzept 2030+
Land Südtirol / IDM · im Register
Konzept der LandesregierungneinNennt die Obergrenze von 229.088 Betten zum ersten Mal und legt den Bestand 2019 als Bezugsgröße fest. Ein Konzept, kein Gesetz: Es bindet niemanden — keine Gemeinde, keinen Betrieb und keine Behörde.
Fassung vom 21.7.2022Landesgesetz Nr. 9/2018 «Raum und Landschaft», koordinierter Text
Autonome Provinz Bozen-Südtirol · im Register
Landesgesetz, koordinierte FassungjaErst mit dieser Fassung (21.07.2022) steht die Obergrenze im Landesgesetz 9/2018 und ist verbindlich. Wer ein Datum für «seit wann gilt die Grenze» braucht, braucht dieses — nicht den Beschluss des Konzepts sieben Monate davor.
14.9.2022Landesregierung beschließt Regeln zur Bettenkontingentierung
UnsereTirol24 · im Register
Beschluss der LandesregierungjaRegelt die Ausführung: wie das Kontingent auf die Gemeinden verteilt wird und wie erworbene Rechte angerechnet werden. Führt aus, was das Gesetz anordnet, und setzt keine neue Grenze.
15.09.2025Ist die Bettenobergrenze erreicht? — Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Südtiroler Landtag · im Register
Anfrage im LandtagneinEine Anfrage, keine Antwort und kein Rechtsakt. Sie steht hier, weil sie die amtlichen Bestandszahlen und die Wissenslücke belegt — nicht, weil sie etwas ändert.
2.4.2026Frist für Tourismuszonen verlängerbar
salto.bz · im Register
Beschluss der LandesregierungjaBeschlossen am 01.04.2026, nicht vorgeschlagen: Die Frist für Tourismuszonen ist für jede Zone einzeln verlängerbar, und zwar durch Gemeinderatsbeschluss. Bleibt er untätig, verfällt die Zone. Neue Betriebe höchstens 150 Betten, Nachhaltigkeitszertifizierung binnen zwei Jahren.
  • Die Obergrenze von 229.088 Betten ist eine Rechtsnorm und kein Zählwert. Das Gesetz macht den Bestand von 2019 zur Grenze; ASTAT zählt für dasselbe Jahr 224.8274.261 Betten Unterschied zwischen zwei Erhebungen desselben Bestands. Jeder Vergleich der amtlichen Reihe (262.868 für 2025) mit der Grenze vergleicht deshalb zwei verschieden erhobene Größen.
  • Woher die Ziffer 229.088 stammt, ist offen. Beide Rechtsquellen dieser Tabelle stehen im Register auf Prüfstand «belegt», sind also nicht gegen das Primärdokument abgeglichen. Der einzige Beleg des Registers, in dem die Zahl nachweislich steht, ist ein Medienbericht. Dass eine Obergrenze gilt und woran sie anknüpft, ist damit belegt; dass einer der beiden Rechtstexte genau diese Ziffer ausschreibt, ist es nicht. Für eine Zahl, die im Zentrum dieses Berichts steht, ist das die wichtigste offene Prüfung.
  • Zum Kontingent kommen die erworbenen Rechte hinzu, im Text stets «rund 10.000». Sie sind nirgends amtlich beziffert; die einzige Quelle dieses Projekts dafür ist ein Medienbericht. Wie groß die Überschreitung ausfällt, hängt an genau dieser unbezifferten Größe: 33.780 Betten über dem reinen Kontingent, 23.780 über dem Kontingent zuzüglich der erworbenen Rechte.
  • Die Spalten «Gattung» und «Wirkung» sind eine redaktionelle Einordnung dieses Projekts und keine Rechtsauskunft. Datum, Titel und Herausgeber stehen so im Quellenregister; was dort nicht steht, steht hier auch nicht.

Quellen: Alle fünf Zeilen führen in das Register, wo Prüfstand und Grenze jeder einzelnen stehen. Zwei der fünf sind Medienberichte und als solche gekennzeichnet — eine amtliche Aufstellung der Beschlusslage hat dieses Projekt nicht gefunden.

Was fehlt: die Gemeinderatsbeschlüsse zur Fristverlängerung, die seit April 2026 möglich sind. Wie viele Gemeinden sie gefasst haben, ist nicht veröffentlicht.